live im Free TV bei 

 

DIE ERIMA GFL LIVE!

Während der laufenden Saison finden Sie hier alle Spiele mit Liveübertragung:

Zur Zeit sind keine Sendungen geplant.

Ergebnisse & Tabellen

Die Ergebnisse, Tabellen und News zur Erima GFL finden Sie unter www.gfl.info

Hinweis: Der endgültige Sendeplan wird in der Regel während der Vorwoche veröffentlicht.

Sportdeutschland.tv LIVE!

Ab der Saison 2022 werden alle Hauptrunden- und Play-Off-Spiele der Erima GFL live und on demand auf Sportdeutschland.TV übertragen. Die DOSB New Media GmbH, Betreiber des Online-Sportsenders Sportdeutschland.TV, der American Football Verband Deutschland e. V. und der Ligaverbund GFL e. V. kooperieren langfristig.

GFL TV Archiv

Alle archivierten Spiele und Sendungen ab der Saison 2022 können bei Sportdeutschland.tv  abgerufen werden.

https://sportdeutschland.tv/gfl

 

German Football Fernsehen

German Football Fernsehen

„German Football Fernsehen – GFL TV“ ist ein Fernsehspartenprogramm im Internet für American Football und Cheerleading.

Unsere Ziele in diesem Jahr:

  • Alle Saisonspiele der German Football League (GFL) des American Football Verband Deutschland e. V. zu übertragen
  • Vereinzelte Saisonspiele der German Football League 2 (GFL 2) des American Football Verband Deutschland e. V. zu übertragen
  • Die Playoffs und den German Bowl in voller Länge mit Vor- und Nachberichterstattung auszustrahlen
  • Die Ausstrahlung der Deutschen Cheerleading Meisterschaft

Der Sender ist tätig aufgrund einer Zulassung der „Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen)“ vom 14. Juni 2017 an die German Football Partners AFVD Rechteverwertungs- und Beteiligungsgesellschaft (www.gfp.biz), der  Wirtschaftstochter des American Football Verbandes Deutschland e. V.

German Football Fernsehen – GFL TV ist ein gemeinsames Projekt der German Football League, der German Football Fernsehen Produktions- und Vertriebsgenossenschaft e. G. und der Mitgliedsorganisationen des American Football Verbandes Deutschland e. V.

 

 

 

 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen GFL TV

Allgemeine Geschäftsbedingungen GFL TV Click to show
  1. Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich

1.1. Der Sender „German Football Fernsehen – GFL TV (nachfolgend: GFL TV),  ist ein Angebot der German Football Partners American Football Verband Deutschland Rechtverwertungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (im Nachfolgenden: GFP), Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main.

1.2. Für die Registrierung des Kunden zu dem Zugangsportal von GFL-TV  (nachfolgend "Rahmenvertrag") sowie für jede Vereinbarung zwischen dem Kunden und GFP über den Abruf von Inhalten von GFL-TV (nachfolgend jeweils ein "Nutzungsvertrag") gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB"). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Kunde sie GFP übermittelt oder sie in der Kommunikation mit GFP oder an anderer Stelle in Bezug nimmt und GFP ihnen nicht widerspricht.

  1. Zustandekommen von Rahmenvertrag und Nutzungsvertrag

2.1. Voraussetzung für die Nutzung von GFL TV ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Hierzu ist eine Registrierung bei GFP auf der Internet-Webpage www.cleeng.com unter Angabe von Vorname, Name, vollständiger Anschrift, Bankverbindung, Bestätigung der Volljährigkeit und E-Mail-Adresse notwendig. Sofern für die Nutzung von GFP TV eine Altersverifikation (AVS) nach Ziffer 7 erforderlich ist, muss bei der Registrierung auch das Geburtsdatum angegeben werden. Der Rahmenvertrag kommt mit der Bestätigung des dem Kunden an die angegebene Email-Adresse zugesandten Aktivierungslinks zustande. Erfolgt die Freischaltung von GFL TV zu einem früheren Zeitpunkt, kommt der Rahmenvertrag bereits durch die Freischaltung zu Stande. GFL TV steht nur Verbrauchern und diesen nur für den nicht öffentlichen Gebrauch zur Verfügung.

2.2. Sofern der Kunde eingewilligt hat, einen Newsletter mit aktuellen Informationen zu GFL TV zu erhalten oder sofern eine andere Rechtsgrundlage besteht wird der Kundenaccount zur Newsletterliste hinzugefügt. Ein Anspruch des Kunden auf diesen Service besteht nicht. Der Kunde kann jederzeit der Zusendung des Newsletters per E-Mail oder Klick auf einen Abmeldelink im Newsletter widersprechen.

2.3. Neben dem Rahmenvertrag kommt zwischen GFP und dem Kunden über jeden Abruf und jede Bestellung eines kostenpflichtigen Programms von GFL TV jeweils ein Nutzungsvertrag zustande, sofern GFP den Abruf oder die Bestellung annimmt. Die Annahme erfolgt jeweils durch die Bereitstellung der Leistung seitens GFP. Dies gilt nicht, soweit eine Altersverifikation (AVS) nach Ziffer 7 notwendig ist. Über die Notwendigkeit einer Altersverifikation wird der Kunde vor Abschluss des Registrierungsprozesses informiert. Der Vertrag kommt bei Notwendigkeit einer Altersverifikation unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses des AVS-Prozesses zu Stande.
2.4. GFP behält sich vor, das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Nutzungsvertrages im Einzelfall bei berechtigtem Interesse abzulehnen.

  1. Leistungsumfang

3.1. Nach Zustandekommen des Nutzungsvertrages stellt GFP dem Kunden den Inhalt codiert und verschlüsselt zum Streaming,  Live-Streaming und /oder  Download bereit. Unter "Streaming" im Sinne dieser AGB ist dabei die mit der Übermittlung zeitgleiche und unveränderte Nutzung durch den Kunden zu verstehen, bei der keine dauerhafte Kopie auf dem Endgerät des Kunden erstellt wird. Im Falle des "Live-Streaming" wird ein Programmkanal im Wege des Streaming in Echtzeit übermittelt. Unter "Download" ist die (Zwischen-) Speicherung zur späteren oder zeitgleich mit der Übertragung erfolgenden Nutzung auf dem Computer oder einem anderen von GFP zertifizierten Endgerät des Kunden (jeweils ein "Endgerät") zu verstehen. Für den Fall des Datenverlustes nach Abschluss des Download-Vorgangs o.ä. hat der Kunde keine Ansprüche gegenüber GFP, soweit GFP den Datenverlust nicht zu vertreten hat.

3.2. Die von GFP dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sind rechtlich geschützt, insbesondere durch Urheber- und Leistungsschutzrechte. Dem Kunden wird mit Abschluss des Nutzungsvertrages lediglich das nicht-ausschließliche, entgeltliche oder unentgeltliche (wie in der Beschreibung des Inhalts angegeben) nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkte Nutzungsrecht eingeräumt, die Inhalte innerhalb der vertraglich vorgesehenen Grenzen (Streaming und/oder Live-Streaming und/oder Download, Einzelabruf und/oder Abonnement, zeitlich befristet und/oder zeitlich unbefristet, vgl. Ziffern 3.2.1, 3.2.2) zur Vorführung im nicht-öffentlichen Bereich für nicht gewerbliche Zwecke unter Berücksichtigung der übrigen Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zu nutzen.

3.2.1. Zeitlich befristete Nutzung
Beim Erwerb von Inhalten zur zeitlich befristeten Nutzung gelten - unbeschadet Ziffer 3.2 - die folgenden Nutzungsbedingungen:

3.2.1.1. Pay per View

Im Falle des Einzelabrufs eines Inhalts (Pay per View) räumt GFP dem Kunden das zeitlich befristete Nutzungsrecht ein, den Inhalt auf einem Endgerät (a) im Streamingverfahren anzusehen (vgl. Unterziffer a)) und/oder (b) als Live-Stream anzusehen (vgl. Unterziffer b)) und/oder (c) im Wege des Downloads zur späteren Wiedergabe zeitlich befristet zu speichern (vgl. Unterziffer c)).

  1. a) Streaming (Einzelabruf / Pay per View)
    Beim Einzelabruf im Wege des Streaming on demand ist der Kunde berechtigt, den entsprechenden Inhalt innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsschluss beliebig oft zur Wiedergabe von GPF Servern abzurufen ohne Speicherung (abgesehen ggf. von einer vorübergehenden Zwischenspeicherung im Cache-Speicher) auf einem Endgerät.
  2. b) Live-Streaming (Einzelabruf / Pay per View)

Beim Einzelabruf im Wege des Live-Streamings ist der Kunde berechtigt, den gebuchten Programmkanal bzw. Inhalt nach Vertragsschluss für den gebuchten Zeitraum mittels Echtzeitübertragung von den GFP Servern abzurufen und zeitgleich auf einem Endgerät wiederzugeben. Eine zeitversetzte Wiedergabe oder ein späterer Abruf sind zeitlich befristet möglich, sofern GFP den Live-Stream oder Teile des Live-Streams nachträglich im Rahmen des Streaming-Angebots für einen, je nach Inhalt variierenden, weiteren Zeitraum (Catchup Periode") zur Verfügung stellt. Dem Kunden ist es nicht gestattet, den Live-Stream zu vervielfältigen, das heißt z.B. aufzuzeichnen oder zu speichern, und/oder öffentlich zugänglich zu machen oder sonst wie außerhalb des Buchungszeitraums bzw. der Catchup Periode zu nutzen.

  1. c) Download (Einzelabruf / Pay per View)

Beim Einzelabruf im Wege des Downloads ist der Kunde berechtigt, den Downloadvorgang innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach Vertragsschluss zu beginnen. Nach Beginn des Abspielvorgangs kann der Kunde den Inhalt innerhalb von 48 Stunden beliebig oft anschauen, soweit diese 48 Stunden noch innerhalb der 30-Tagesfrist liegen. Nach Ablauf einer der genannten Fristen muss der Kunde einen neuen Nutzungsvertrag schließen.
Die Nutzung des erworbenen Inhalts ist jeweils nur auf dem Endgerät zulässig, auf das der Inhalt originär heruntergeladen wurde. Sofern der Kunde im Falle des Downloads den entsprechenden Inhalt auf einem anderen Endgerät nutzen möchte, muss er einen neuen Nutzungsvertrag schließen.

3.2.1.2. Abonnements

Bei Abschluss eines Abonnement-Paketes kann der Kunde die in dem jeweiligen Paket enthaltenen Inhalte während der jeweiligen Nutzungsperiode des Abonnements beliebig häufig im Wege des Streamings abrufen. Die Live-Streams sind nicht in den Abonnement-Paketen enthalten. GFP kann dem Kunden während der Laufzeit eines Abonnement-Paketes nach eigenem Ermessen einen Rabatt auf weitere Inhalte von GFL TV (Download to Own-Inhalte sowie Pay per View-Inhalte, insbes. Live-Streams) einräumen. Sofern in der Leistungsbeschreibung festgelegt, hat der Kunde die Möglichkeit, besonders kenntlich gemachte Inhalte per Download auf der Festplatte bzw. einem sonstigen Speichermedium des Endgeräts, auf das der Inhalt heruntergeladen wurde, für einen begrenzten Zeitraum zu speichern und die gespeicherten Inhalte während des im Rahmen des jeweiligen Abonnements eingeräumten Verfügbarkeitszeitraums beliebig oft wiederzugeben, jedoch nicht mehr nach Ablauf des Abonnements. Aus technischen und/oder lizenzrechtlichen Gründen kann hierfür notwendig sein und der Kunde ist entsprechend verpflichtet, sich während der Laufzeit des Abonnements einmal pro Monat bei GFP anzumelden, damit die Gültigkeit des Abonnements überprüft werden kann. Nach Ablauf des Abonnements ist der Kunde verpflichtet, gespeicherte Inhalte endgültig von der Festplatte oder dem sonstigen Speichermedium des Endgeräts zu löschen.

3.2.2. Zeitlich unbefristete Nutzung (Download to Own - DTO)

Beim Erwerb von Inhalten zur zeitlich unbefristeten Nutzung gelten - unbeschadet Ziffer 3.2 - die folgenden Nutzungsbedingungen:
GFL räumt dem Kunden das Nutzungsrecht ein, den entsprechenden Inhalt auf die Festplatte des Endgerätes, mit welchem der Bestellvorgang getätigt wurde, im Wege des Downloads einmalig dauerhaft zu speichern und die gespeicherte Kopie beliebig oft wiederzugeben. Beim Download ist die Nutzung des erworbenen Inhalts jeweils nur auf dem Endgerät zulässig, auf das der Inhalt originär heruntergeladen wurde. Sofern der Kunde den Inhalt auf einem anderen Endgerät nutzen möchte, kann er den Inhalt vorbehaltlich der jeweiligen Lizenzvereinbarungen unter seinem Account erneut herunterladen. Die Möglichkeit, einen Inhalt auf ein neues Endgerät herunterzuladen, kann aufgrund von Lizenzvereinbarungen, die in der Beschreibung des Inhalts angegeben sind, eingeschränkt sein.

3.3. Das Streaming, Live-Streaming und/oder der Download von Inhalten dürfen nur vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus erfolgen. Ob und unter welchen Bedingungen (z.B. zeitlich befristet/unbefristet) GFP Inhalte zum Streaming, Live-Streaming und/oder Download anbietet, wird in der jeweiligen Beschreibung des Inhalts kenntlich gemacht.

3.4. Der Kunde erhält keine weitergehenden Nutzungsrechte. Er ist insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte in irgendeiner Weise zu bearbeiten oder zu verändern, außerhalb der Grenzen von Ziffer 3.2 Kopien von den Inhalten anzufertigen, die Inhalte Dritten zur Verfügung zu stellen oder öffentlich zugänglich zu machen, Inhalte auf physische Träger zu kopieren (zu "brennen") und/oder auf tragbare Abspielgeräte zu kopieren oder zu übertragen.

3.5. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Inhalt im Rahmen des nach dem Typ der Inhalte abstrakt beschriebenen Abonnement-Paketes, es sei denn, GFP hat dem Kunden einen bestimmten Inhalt konkret zugesagt. GFP behält sich vor, das Portfolio, die jeweilige Preis- und Leistungsbeschreibung und die Realisierung des technischen Abrufs zu ändern (z. B. durch Aktualisierung des Inhaltbestandes), wenn dies durch triftige Gründe erforderlich wird, der Kunde durch die Änderung objektiv nicht wesentlich schlechter gestellt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Als triftige Gründe gelten z.B. Leistungsänderungen von Lizenzgebern oder Vertragspartnern von GFP, sowie die Anpassung der Dienste an technische Neuerungen. Soweit eine andere technische Realisierung Einfluss auf die notwendigen Systemvoraussetzungen des Kunden haben sollte, wird GFP den Kunden hierüber informieren.

3.6. Die jeweils aktuelle Preis- und Leistungsübersicht ist auf www.german-football-fernsehen.de einzusehen.

  1. Besondere Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1. Die Inanspruchnahme von GFL TV setzt eine Internetverbindung des Kunden bei einem beliebigen Anbieter voraus. Es werden ein Breitbandinternetanschluss (mindestens 1 Mbits/s) und ein Flatratetarif ausdrücklich empfohlen. Bandbreiten unterhalb dieser Empfehlung erlauben die Nutzung von GFL TV nur mit erheblichen Qualitätsverlusten. Entsprechendes gilt, soweit einzelne Programme von GFL TV von GFP zur Nutzung mit höheren Bandbreiten vorgesehen sind. Je nach benutzter Internet-Verbindung können abhängig von Anbieter und Tarif, insbesondere bei Zeit- oder Volumentarifen, bei der Nutzung von GFL TV erhebliche Mehrkosten entstehen, die vom Kunden zu tragen sind. Es obliegt dem Kunden, sich über ggf. entstehende Mehrkosten zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass sein Endgerät die jeweiligen technischen Systemvoraussetzungen, insbesondere zum Download von Inhalten (z.B. Softwareversion, Downloadmanager), erfüllt.

4.2. Der Kunde beantwortet die bei der Registrierung (Ziffer 2.1) abgefragten Angaben wahrheitsgemäß und ist für die richtige Eingabe seiner Daten verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind unverzüglich durch den Kunden selbst, sofern dies möglich ist, oder via Kontaktformular vorzunehmen oder GFP schriftlich mitzuteilen.

4.3. Kennwörter/Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Der Kunde wird sie nach erstmaliger Zurverfügungstellung und sodann in regelmäßigen Abständen ändern. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Kennwort/Passwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Kennwort/Passwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien dürfen Kennwörter/Passwörter nur in verschlüsselter Form gespeichert werden. Verboten ist die geschäftsmäßige Weiterveräußerung oder Vermietung der Leistungen von GFP an Dritte.

4.4. Der Kunde darf das Programm von GFL TV nicht missbräuchlich nutzen; insbesondere darf er

  1. a) den zum Entschlüsseln und Abspielen des Inhalts übermittelten digitalen Schlüssel nur zu diesem Zweck verwenden und ihn nicht manipulieren.
    b) den abgerufenen Inhalt ausschließlich für Vorführungen im nicht öffentlichenBereich für nichtgewerbliche Zwecke nutzen.
    c) den abgerufenen Inhalt nicht öffentlich vorführen, öffentlich zugänglich machen, außerhalb der Grenzen von Ziffer 3.2 permanent und/oder lokal speichern, senden, bearbeiten, vervielfältigen, verbreiten, vertreiben, öffentlich wiedergeben, bewerben, derartige Nutzungen unterstützen oder ihn sonst außerhalb des vertraglich bestimmten Zwecks in irgendeiner Form nutzen.
    d) den abgerufenen Inhalt nur unter Beachtung des nationalen und internationalen Urheberrechts im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte nutzen und den Inhalt nicht vervielfältigen.
    e) Urheber- und Schutzrechtsvermerke für den Inhalt nicht entfernen oder verändern. Der Kunde hat den Inhalt vor jeglicher Nutzung durch Nichtberechtigte und vor sonstigem Missbrauch zu schützen.
    f) Kindern oder Jugendlichen nur solche Inhalte vorführen, vorführen lassen oder in anderer Weise zugänglich machen, die für die jeweilige Altersgruppe freigegeben sind.

GFP behält sich eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung von Missbrauchsfällen ausdrücklich vor.

4.5. Sofern GFP dem Kunden einen Testzeitraum zur Nutzung von GFL TV anbietet, steht dieser Testzeitraum dem Kunden nur einmal zu.

4.6. Der Kunde haftet gegenüber GFP für Schäden, Kosten und Aufwendungen, die durch schuldhafte Verstöße des Kunden gegen die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen GFP und dem Kunden, insbesondere der sich aus Ziffer 4 ergebenden Pflichten, entstehen und stellt GFP von hierdurch entstehenden Ansprüchen Dritter frei.

4.7. Im Falle einer erheblichen Pflichtverletzung des Kunden sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine erhebliche Pflichtverletzung ist GFP berechtigt, die jeweilige Leistung oder die Verfügbarkeit der Funktionalität, auf die sich die Verletzung bezieht, zurückzubehalten, indem GFP sie für den Kunden sperrt. GFP wird die Leistung unverzüglich wiederaufnehmen, wenn sich herausstellt, dass die Verdachtsmomente unbegründet waren und eine erhebliche Pflichtverletzung des Kunden nicht vorliegt. GFP stellt dabei sicher, dass der Kunde die vereinbarte Leistung entsprechend der Vereinbarung im Nutzungsvertrag nutzen kann. Das Recht von GFP zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ziffer 10.3 bleibt unberührt.

  1. Zahlungsbedingungen

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, das jeweilige Nutzungsentgelt für einen kostenpflichtigen Dienst nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu zahlen. Das Nutzungsentgelt wird mit Bereitstellung der Leistung sofort fällig, soweit nicht nachfolgend etwas Abweichendes geregelt ist.

5.2. Im Falle eines Abonnement-Paketes werden die Zahlungen jeweils zu dem Beginn Zeitpunkts des Abonnements in Rechnung gestellt und sind sofort fällig, sofern nicht in der Rechnung etwas Abweichendes geregelt ist.

5.3. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug oder durch andere durch GFP zugelassene Zahlungsmittel erfolgen. Bei einem Lastschrifteinzug wird GFP die Rechnung dem Kunden mindestens fünf Werktage vor Einzug per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekanntgeben. Mit Zustimmung zum Lastschrifteinzug ermächtigt der Kunde GFP, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen.

5.4. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung gegenüber GFP rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Das Zurückbehaltungsrecht, insbesondere die Einrede des nicht erfüllten Vertrages, bleibt unberührt.

5.5. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Sperrung aufgrund von erheblichen Pflichtverletzungen gemäß Ziffer 4.7 bestehen die Zahlungspflicht sowie die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges fort.

5.6. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht auch für Nutzungsentgelte, die dadurch entstanden sind, dass Dritte befugt oder unbefugt Inhaltabrufe über den Anschluss des Kunden oder unter Verwendung der Passwörter des Kunden genutzt haben, sofern der Kunde die Nutzung zu vertreten hat.

  1. Technischer Betrieb

6.1. GFP gewährleistet eine Erreichbarkeit von GFP von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen GFL-TV aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die GFP nicht zu vertreten hat, sowie aufgrund von Wartungsarbeiten in angemessenem Umfang über das Internet nicht zu erreichen ist.
6.2. GFP kann den Zugang und die Erreichbarkeit nach Ziffer 6.1 beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.

  1. Jugendschutz

7.1. Geschlossene Benutzergruppe (Erwachsenenangebote)

7.1.1. Inhalte, die nach § 4 Abs. 2 Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen (sog. Erwachsenenangebote), bietet GFP nur Personen über 18 Jahren an (geschlossene Benutzergruppe).

7.1.2. GFP gewährt den Zugang zu Erwachsenenangeboten nur natürlichen Personen, deren Volljährigkeit überprüft wurde. Die Überprüfung der Volljährigkeit erfolgt durch die Anmeldung des Kunden über ein Altersverifikationssystem (nachfolgend AVS" genannt). Eine solche Anmeldung ist nur natürlichen Personen vorbehalten.

7.1.3. Der Kunde ist verpflichtet, Personen unter 18 Jahren nicht bei dem Zugang zu Erwachsenenangeboten zu unterstützen, insbesondere den Zugang vor dem Zugriff von Personen unter 18 Jahren zu Erwachsenenangeboten in zumutbarem Umfang zu sichern. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass Dritte das AVS nicht über die dem Kunden überlassene PIN umgehen. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass Dritte von der dem Kunden überlassenen PIN Kenntnis erlangt haben und/oder diese missbräuchlich nutzen, wird der Kunde die ihm überlassene PIN unverzüglich ändern. Bei begründetem Verdacht ist GFP berechtigt, die Nutzung der Erwachsenenangebote zu sperren. Im Übrigen gilt Ziffer 4.3. dieser AGB.

7.2. Weitergehende Pflichten und sonstige Informationen zur Anmeldung und dem AVS sind unter www.verify-u.de abrufbar.

7.3. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote

7.3.1. Soweit GFP Angebote verbreitet und zugänglich macht, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen (entwicklungsbeeinträchtigende Angebote) trägt GFP dafür Sorge, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe entwicklungsbeeinträchtigende Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen.

7.3.2. GFP behält sich vor, entwicklungsbeeinträchtigende Angebote mit Sendezeitbeschränkungen anzubieten, die entsprechenden Webseiten für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm zu programmieren oder deren Zugang durch ein AVS oder eine Jugendschutz-PIN zu beschränken. Im letzteren Fall treffen den Kunden die unter Ziffer 7.1.3 und 7.2. genannten Pflichten.

  1. Haftung

Für Personenschäden haftet GFP unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet GFP nur dann, wenn GFP oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (d.h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, sog. "Kardinalpflicht") verletzt hat oder wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von GFP oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von GFP auf solche typischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund ausdrücklich als solcher bezeichneten Garantien sowie zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bleibt unberührt.

  1. Laufzeit und Beendigung der Verträge

9.1. Der Rahmenvertrag kann von beiden Seiten jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Für den Fall, dass ein Nutzungsvertrag über ein Abonnement-Paket geschlossen wurde, kann der Rahmenvertrag ausschließlich zusammen mit dem jeweiligen Nutzungsvertrag gekündigt werden.

9.2. Der Nutzungsvertrag über ein Abonnement-Paket hat die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bestimmte Laufzeit und verlängert sich automatisch um die in der Leistungsbeschreibung angegebene Laufzeit, sofern er nicht mit der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Frist zum Vertragsende gekündigt wird.

9.3. Der Nutzungsvertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Inhalten im Wege des Pay per View bzw. Live-Streaming (Ziffer 3.2.1.1) endet mit Ablauf der zeitlich befristeten Überlassung bzw. Ende des Live-Streams automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
9.4. Beiden Parteien bleibt das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vorbehalten.
9.5. Für den Fall einer von GFP ausgesprochenen Kündigung aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund ist GFP berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % (fünfundsiebzig Prozent) des Nutzungsentgelts für den nach der Kündigung noch verbleibenden Anteil des laufenden Monats zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass GFP überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag. GFP ist der Nachweis gestattet, dass der tatsächliche Schaden höher ist als dieser Betrag.

  1. Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der unerlaubten Vervielfältigung (Anti-Piraterie)

10.1. Die auf GFL TV erhältlichen Inhalte sind rechtlich geschützt, insbesondere durch Urheber- und Leistungsschutzrechte. GFP ist verpflichtet, zur Bekämpfung der unerlaubten Vervielfältigung (Piraterie) mit den Künstlern und anderen Rechteinhabern zusammenzuarbeiten, vgl. die europäische Charta für die Entwicklung und Einführung von Film Online.

10.2. Das unerlaubte Weitergeben von Inhalten über ein Peer-to-Peer Netzwerk, beispielsweise das unerlaubte Posting, Zugänglichmachen, Hochladen, Herunterladen oder anderweitige Vertreiben von Inhalten und/oder die Unterstützung solcher Handlungen ist ausdrücklich verboten und kann zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen.

10.3. Besteht für GFP, insbesondere aufgrund einer Abmahnung oder Benachrichtigung durch einen Inhaber von Schutzrechten, ein hinreichender Verdacht, dass der Kunde im Rahmen der Benutzung von GFL TV und/oder anderer Dienste von GFP die Rechte Dritter verletzt (z.B. rechtswidriges Angebot geschützter Inhalte im Internet in "Tauschbörsen", p2p-Netzwerken, auf Datenträgern, Verletzung des Digital Right Managements-Systems, auch durch Entfernung von Schutzrechtshinweisen, usw.), ist GFP berechtigt, den Kunden einfach oder mehrfach zu verwarnen und jedenfalls im Wiederholungsfalle den Zugang des Kunden auch vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ziffer 4.7 bleibt unberührt.

  1. Widerrufsrecht

Bei Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrags oder eines Abonnements steht Ihnen das nachfolgende Widerrufsrecht zu:

11.1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (German Football Partners American Football Verband Deutschland Rechtverwertungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (im Nachfolgenden: GFP), Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main, kontakt@german-football-partners.de) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

11.2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

11.3. Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten vorzeitig, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit dem Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht verlieren.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

  1. Änderung der AGB

Über Änderungen dieser AGB und/oder des Leistungsumfangs über Ziffer 3.5 hinaus wird GFP den Kunden schriftlich oder per E-Mail informieren. Soweit Änderungen über Ziffer 3.5 hinaus nicht wesentliche Vertragsbestimmungen betreffen gilt die Zustimmung des Kunden zur Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als erteilt, sofern er der Änderung nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. GFP verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die jeweiligen Änderungen ausdrücklich unter Zusendung der geänderten AGB und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

Im übrigen behält sich GFP Änderungen dieser AGB vor, soweit diese erforderlich sind, um nach Abschluss des Rahmenvertrages entstandene Äquivalenzstörungen auszugleichen oder Regelungslücken zu füllen  oder der Umsetzung von Gesetzesänderungen, Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder geänderter Marktgegebenheiten dienen.

  1. Onlineschlichtungsverfahren

Bei Beschwerden über GFP kann sich der Kunde jederzeit an die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wenden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 

  1. Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Wir weisen den Kunden darauf hin, dass GFP nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  1. Sonstiges

15.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen GFP und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und in dem GFP seine Tätigkeit ausübt oder auf das GFP seine Tätigkeit ausrichtet, bleiben unberührt.

15.2. Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

15.3. Die Details zur Bestellung des Kunden werden von GFP gespeichert und sind zudem in der von GFP versendeten Bestätigungs-E-Mail enthalten, die vom Kunden bei Bedarf ausgedruckt werden kann. Die jeweils aktuelle Version dieser AGB steht dem Kunden jederzeit unter www.german-football-fernsehen.de/agb zum Abruf zur Verfügung. Eine Bestellung auf dieser Webseite kann nur in deutscher Sprache vorgenommen werden.

Imprint

Impressum

GFL TV ist ein Angebot von:

German Football Partners – American Football Verband Deutschland Rechteverwertungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main, Germany
Tel. +49 69-96740267, Fax. +49 69-96734148
eMail kontakt(at)german-football-partners.de

Sitz der Gesellschaft:
Frankfurt am Main – Handelsregistereintrag AG
Frankfurt am Main HRB 48364
Steuer Nr. 045 234 25491 – USt.-ID Nr. DE204700462

www.gfp.biz

Bankverbindung:
Konto Nr. 29491 bei Volksbank Maingau e. G. (Blz. 505 613 15)
IBAN DE96 5056 1315 0000 0294 91 BIC/ SWIFT GENODE51OBH

Geschäftsführer:
Robert Huber
kontakt(at)german-football-partners.de

Jugendschutzbeauftragter:
Carsten Dalkowski
dalkowski(at)kelz-und-partner.de

Technische Fragen:
tv-technik(at)gfl.info

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und Neue Medien (LPR Hessen)
Wilhelmshöher Allee 262
34131 Kassel
Tel.: +49 (0)561-93586-0

Datenschutzrichtline

Die Details zum Datenschutz sind in der Datenschutzrichtlinie erklärt.

×

Privacy Policy Settings